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Zahlt die KFZ Versicherung wenn ich im Winter ohne Winterreifen unterwegs bin?


Mit der Zeitumstellung und den sinkenden Temperaturen sind wir nun mitten im Herbst und auf der Zielgeraden zum Winter angekommen. Zeit also, um über einen Reifenwechsel nachzudenken. Was passiert aber, wenn ich den Reifenwechsel vergesse oder zu spät mache? Erst kürzlich wurde wieder in einem Urteil des Mannheimer Amtsgerichtes diese Frage geklärt.

Grundsätzlich sollte die Bereifung den herrschenden Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst sein. Auch wenn es bereits Winter ist (kalendarisch), muss dies nicht bedeuten, dass die Versicherung eine Kostenübernahme wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfalles fordern kann. Vielmehr stellte das Gericht in diesem Fall klar, dass belegt werden müsse, dass der Unfall durch korrekte Bereifung hätte vermieden werden können. Auch müsse belegt werden, dass zum tatsächlichen Fahrzeitpunkt winterliche Straßenverhältnisse herrschten, die das Aufziehen der Winterreifen erforderlich gemacht hätten.

Also die Regel O (Oktober) bis O (Ostern) für Winterreifen muss nicht eingehalten werden. Erst bei durchgehend winterlichen Wetterverhältnissen oder zumindest wenn diese bei Fahrtantritt bestehen, sollte man (aus Versicherungssicht) bereits mit Winterreifen unterwegs sein.

Tipp: Bereits bei Temperaturen von unter 10 Grad wird aus Sicherheitsgründen Winterbereifung empfohlen.

Amtsgericht Mannheim (3 C 308/14) Bild: de.123rf.com profile_rfkom

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