Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen

Im Falle der Berufsunfähigkeit kann nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden, den man entsprechend der Ausbildung und Erfahrung theoretisch noch ausüben könnte. Dies sollte grundsätzlich auch für die Nachprüfung gelten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch bestehen bleiben können bzw. weiter leisten, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Im Leistungsfall sollte die BU-Rente nicht konstant sein, sondern sich während der Leistungsdauer jährlich anpassen. Um die Inflation auszugleichen sollte eine Steigerung von wenigstens 2 % vereinbart werden (in der Regel zwischen 1%-3% wählbar).

Die Berufsunfähigkeitsrente sollte im laufenden Vertrag z.B. bei Geburt eines Kindes, Heirat, Scheidung, Abschluss der Ausbildung, Existenzgründung etc. ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden können.

Die Berufsunfähigkeitsrente sollte im laufenden Vertrag auch ohne Vorliegen eines Ereignisses ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden können.

In Zeiten finanzieller Engpässe sollte es die Möglichkeit geben, Beitragszahlungen vorübergehend auszusetzen.

Damit sich der Versicherer nicht zu viel Zeit in der Leistungsprüfung nimmt, ist es sinnvoll, verbindliche Fristen für die Entscheidung zu vereinbaren.

Es sollte bereits bei einer "voraussichtlich 6 Monate andauernde Berufsunfähigkeit" geleistet werden und nicht erst bei "dauernder Berufsunfähigkeit" (d.h. 36 Monate).

Leistungsstarke Tarife leisten ab Beginn der Berufsunfähigkeit, auch wenn der Versicherte die BU nicht rechtzeitig meldet. Der Zeitraum der möglichen rückwirkende Leistung sollte mind. 36 Monate betragen.

Gemäß § 163 VVG können auch die Bruttobeiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Günstig ist es, wenn der Versicherer auf dieses Recht verzichtet.

Im Leistungsfall sollte auch dort die Berufsunfähigkeit von Ärzten geprüft werden, wo der Lebensmittelpunkt ist, alternativ sollte zumindest eine Kostenübernahmen eingeschlossen sein.

Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit sollte ausschließlich der zuletzt ausgeübten Beruf geprüft werden. Davor ausgeübte Berufe sollten ohne Berücksichtigung bleiben.
Wichtige Leistungsmerkmale einer Berufsunfähigkeitsversicherung:

Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Ist im Vertrag der Berufsunfähigkeit der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung enthalten, kann der Versicherer bei Eintritt der Berufsunfähigkeit die versicherte Person nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, die noch ausgeübt werden könnte. Diese Tätigkeit muss nicht den beruflichen Qualifikationen der versicherten Person entsprechen, sondern kann entsprechend minderwertig sein.

Kundenfreundliche Definition bei konkreter Verweisung
Um konkret verwiesen werden zu könne, muss man eine Tätigkeit konkret ausüben. Dabei ist es wichtig, in den Bedingungen einschränkende Definitionen der Verweisung festgelegt zu haben. Diese Einschränkungen machen es dem Versicherer schwerer konkret zu verweisen und äußern sich durch Festlegungen beim Einkommen, der Ausbildung und Vorerfahrung sowie der sozialen Stellung der aktiv ausgeübten Tätigkeit.

Prognosezeitraum
Bezüglich des Progonsezeitraums kommt es auf die genaue Formulierung an. So bedeutet die Formulierung „dauerhaft außerstande“ der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nachzugehen rein rechtlich einen Zeitraum von drei Jahren. Wird eine kürzere Berufsunfähigkeitsdauer festgestellt, so wird in der Regel keine Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt. Besser ist die klare Formulierung des Prognosezeitraums auf 6 Monate. Trifft der Arzt nun die Diagnose der voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten wird ab Beginn die Berufsunfähigkeitsrente geleitet.

Nachversicherungsgarantie
Ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie beinhaltet, kann zu definierten Ereignissen die Berufsunfähigkeitsrente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Je nach Versicherer ist die Höhe der versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente mittels Nachversicherungsgarantie, bzw. die Anzahl der auslösenden Ereignisse limitiert.

Verzicht auf Arztanordnungsklausel
Beinhaltet der Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arztanordnungsklausel, kann der Versicherer zum einen Verlangen, dass den Anordnungen des Arztes Folge geleistet werden muss, schlimmstenfalls bestimmt der Versicherer ein Arzt für Sie. Der Verzicht auf de Arztanordnungsklausel bedeutet, dass grundsätzlich eine freie Arztwahl besteht und die versicherte Person zudem selbst entscheiden kann, welche Behandlungsmethode von ihr akzeptiert wird.

Rückwirkende Zahlung
In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist man verpflichtet, eine Berufsunfähigkeit unverzüglich und rechtzeitig anzuzeigen. Nach einem Unfall oder bei Verschleißerscheinungen gehen in der Regel alle Bemühungen zunächst in die Wiederherstellung der Arbeitskraft, so dass schnell die Drei-Monats-Frist, die eine rechtzeitige Meldung bedeutet, verstrichen sind. Leistungsstarke Tarife in der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen die Berufsunfähigkeitsrente auch rückwirkend bei verspäteter Meldung.