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Berufsunfähigkeitsversicherung - Alternativen

Ergänzend, oder falls eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus gesundheitlichen oder preislichen Gründen nicht in Frage kommt, können die nachfolgenden Versicherungen sinnvoll sein. Als unabhängiger Versicherungsmakler empfehlen wir bei Vorerkrankungen eine Risikovoranfrage beim jeweiligen Versicherer zu machen um eine Einschätzung zur Annahme zu erhalten. Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung runden den Versicherungsschutz ab oder bieten unter bestimmten Voraussetzungen eine gute Alternative:

Unfallversicherung

Diese Versicherung zahlt, je nach vereinbartem Tarif, eine Einmalleistung oder eine Rente bei unfallbedingter Dauerschädigung. Weiterhin sind unter anderem auch Leistungen bei Krankenhausaufenthalt, für Kuren und kosmetische Operationen sowie Bergungs- und Rettungskosten versicherbar, wenn der Schaden durch einen Unfall hervorgerufen wurde. Da die Unfallversicherung relativ günstig ist, wird diese häufig als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen. Ihre Leistungen können zum Beispiel verwendet werden, um die manchmal sehr hohen Kosten für Umbaumaßnahmen am Haus und PKW nach einem Unfall aufzubringen (barrierefreies Wohnen, behindertengerechte Ausstattung etc.). Eine Unfallversicherung kann also eine sinnvolle Ergänzung zum Berufsunfähigkeitsschutz bieten.

Pflegezusatzversicherung

In der Regel reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung zur Abdeckung von Pflegekosten nicht aus. Da sind Zahlungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung eine hilfreiche Ergänzung der BU-Versicherung, damit im schlimmsten Fall zu den körperlichen Beeinträchtigungen nicht noch massive finanzielle Probleme hinzukommen. Einige Lebensversicherer kombinieren deshalb in ihren Tarifen bereits Berufsunfähigkeits- und Pflegerente. Der Versicherungs- schutz der Pflegerente sollte allerdings nicht auf das Endalter 67 abgestellt werden sondern lebenslang gelten. Derzeit werden drei Tarifvarianten angeboten: Pflegerenten-, Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung.

Dread Disease Versicherung („Schwere Krankheiten Vorsorge“)

Diese Versicherungsform zahlt einen Kapitalbetrag bei Eintritt einer schweren Krankheit wie Multiple Sklerose oder Krebs – und zwar unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit vorliegt. Welche Krankheiten genau versichert sind, ist jedoch nach Anbieter und Tarif sehr unterschiedlich. Zu den „klassischen“ Krankheiten zählen insbesondere Herzinfarkt, Bypass-Operationen, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen und Multiple Sklerose. 

Grundfähigkeitsversicherung

Dieser Vertrag leistet eine Rentenzahlung bei Verlust von Grundfähigkeiten wie z.B. Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Greifen, Arme bewegen, Knien oder Bücken.

Die Frage, ob die versicherte Person im Leistungsfall noch weiterarbeiten kann oder will, spielt keine Rolle, solange die Beeinträchtigung besteht, wird die Rente gezahlt.

Ursachen für den Verlust von Grundfähigkeiten können z.B. Unfälle, Kräfteverfall und Krankheiten sein.

Kombirente ("Multirisk", "Funktionsinvaliditätsversicherung")

Einige Versicherer bieten eine Kombination aus Leistungen bei Unfall, Verlust von Grundfähigkeiten oder bei Eintritt schwerer Krankheiten an.

Hier werden in der Regel sowohl Rentenzahlungen als auch Kapitalleistungen vereinbart. Der Absicherungsumfang sollte genau betrachtet werden, da es hier große Unterschiede gibt. Je nach Anbieter wird die Absicherung als Art Lebensversicherungen oder Unfallversicherungen angeboten, d.h. die Beitragskalkulation und die Möglichkeiten der Beitragsanpassung unterscheidet sich deutlich.

Schüler-Berufsunfähigkeits- / Schulunfähigkeits-Versicherung

Bei dieser Form der Absicherung wird eine monatliche Rente gezahlt, wenn das Kind über einen bestimmten Zeitraum schulunfähig ist, also aus gesundheitlichen

Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. Nach Beendigung der Schulausbildung wird der Vertrag als „normale“ BU-Versicherung fortgeführt. Der Vorteil der frühen Absicherung ist zusätzlich, dass schon frühzeitig der BU-Schutz gesichert ist und mögliche später auftretende gesundheitliche Beeinträchtigungen keine Auswirkungen mehr haben. Hier sollte besonders auf die Nachversicherungsoptionen geachtet werden.  

Kinderinvaliditätszusatzvorsorge (KIZ)

Diese Versicherung leistet eine Rente und/oder Kapitalleistung für Kinder, die bei krankheitsbedingter Gesundheitsschädigung oder Unfall beeinträchtigt sind. Die Beeinträchtigung, kann sowohl in Form einer nach dem Sozialgesetzbuch definierten Schwerbehinderung als auch nach der gesetzlichen Pflegestufe bemessen werden. Die Dauer der Rentenzahlung ist idealerweise lebenslang, kann aber auch kürzer vereinbart werden. Die Versicherung kann teilweise bereits kurz nach der Geburt abgeschlossen werden.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Versichert ist ausschließlich die Fähigkeit, irgendeine Tätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben.

Analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente finden der erlernte Beruf und das bisher erzielte Einkommen bei der Beurteilung eines Rentenanspruchs keine Berücksichtigung. Leistungen werden erst bei Erwerbsunfähigkeit, noch nicht aber bei Berufsunfähigkeit gezahlt.

Allerdings kann es auch Situationen geben, wo Erwerbsunfähigkeit vorliegt, aber noch keine Berufsunfähigkeit.

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