4 Dinge die Sie beachten sollten, bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
+++ Die gestern veröffentlichte Studie der Psychotherapeutenkammer lässt aufhorchen. Knapp jeder zweite Frührentner muss wegen psychischer Erkrankungen in Frührente und das im Schnitt mit 49 Jahren! Im Durchschnitt bekommen diese Personen dann eine Erwerbsminderungsrente von 600 € im Monat. Diese erschreckenden Zahlen führen wieder einmal vor Augen wie wichtig eine Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist. +++
Deshalb 4 Dinge die Sie vor Abschluss beachten sollten:
+++ 1. Sie sollten noch nicht berufsunfähig sein! Dieser komisch klingende Ratschlag hat auch etwas Wahres. Schließen Sie die Versicherung im gesunden Alter ab und warten Sie nicht bis Ihnen die ersten Krankheiten zu schaffen machen. Doch Vorsicht: Sollten Sie bereits eine Vorerkrankung haben muss dies nicht hinderlich für die Absicherung sein. Prüfen Sie dabei jedoch vorab durch eine Risikovorabanfrage bei dem von ihnen ausgewählten Versicherer nach, ob dieser Sie zu normalen Bedingungen annehmen würde. [Hinweis: Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Dienstleistung an, bei mehreren Versicherern anonym anzufragen.]
+++ 2. Holen Sie mehrere Angebote ein bevor Sie sich entscheiden: Preise und Leistungen sind längst nicht überall gleich. Viele Versicherer haben spezielle Berufsgruppen im Fokus und bieten für diese bessere Konditionen an. Prüfen Sie daher ob es für Ihren Beruf solche Versicherer gibt
+++ 3. Schließen Sie eine ausreichend hohe Rente mit einer Laufzeit möglichst bis zum Renteneintritt ab. Kürzere Laufzeiten und Renten sind zwar günstiger, eine geringe Rente hilft Ihnen im Ernstfall jedoch nicht weiter und das Risiko berufsunfähig zu werden steigt gerade in den letzten Berufsjahren noch einmal stark an.
+++ 4. Ihr BU-Anbieter sollte gewisse Leistungsmerkmale enthalten. Hilfreich dabei ist ein guter Berater, der die einschlägigen Klauseln kennt. Wichtige Leistungsmerkmale sind zum Beispiel (nicht abschließend): der Verzicht auf die Abstrakte Verweisung (ohne Einschränkung), die Arztanordnungsklausel, der Verzicht auf Umorganisation sowie umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten.
Weitere Informationen zum Thema unter: http://www.fwb-kretschmer.de/#!arbeitskraftabsicherung/c1u21
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